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Neu im Fuhrpark : Hubgerüst Lift System 2080



Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen
Hier: Stellen von bestimmten Kranen


Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. Juni 2004 der Ansicht der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) entsprochen, dass das reine zur Verfügung gestellen von bestimmten Kranen, wie der Autokran oder der Ladekran, keine Bauleistung im Sinne des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG darstellt.

         




Gustav Seeland GmbH
Werner-Siemens-Straße 29
D-22113 Hamburg
Tel.: +49 (40) 713 777 0
Fax: +49 (40) 713 777 8010
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Voraussetzung dabei ist, dass der zwischen dem Leistungsempfänger - Bauunternehmer im Sinne von § 13 b UStG - und dem Leistungsschuldner vereinbarte Leistungsinhalt keine Leistung beinhaltet, die der Herstellung, Instandsetzung und -haltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient.

Fehlt dieser beschriebene Leistungsinhalt, werden reine Beförderungs- oder Hebeleistungen getätigt und die Abrechnung für diese Leistung hat durch den Leistungsschuldner zwingend „brutto“ zu erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn Teile - am Kranhaken hängend - durch den Leistungsempfänger oder einen Dritten eingebaut werden.

Das BMF bestätigt in diesem Schreiben außerdem ausdrücklich, dass keine Bauleistung vorliegt, wenn Leistungsinhalt ist, einen Kran zur Baustelle zu bringen, diesen aufzubauen und zu bedienen und nach Weisung des Anmietenden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Güter am Haken zu befördern.

Dieser Fall liegt auch dann vor, wenn die Gestellung des Kranes auf Basis eines Werk- oder Frachtvertrages vereinbart wurde, weil dann die vertraglich geschuldete Leistung des Kranbetreibers explizit in einer Beförderungs- oder Frachtleistung besteht.

Wir bitten dies für die zukünftige Geschäftsbeziehungen zu berücksichtigen.

 

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)


Finanzamt Finanzamt Hamburg-Hansa
Steuernummer 46/726/00257
Sicherheitsnummer 05406247
Gültigkeit 01.01.2011 bis zum 31.12.2013

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